AGB fuer Standbuchungen
1. Buchung und Teilnahme
Eine Standanfrage oder Standbuchung wird nach schriftlicher Bestaetigung durch den Veranstalter verbindlich. Der Veranstalter kann Anmeldungen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder inhaltlichen Gruenden ablehnen.
2. Stornierung durch Aussteller
Bei einer Stornierung bis einschliesslich 7 Kalendertage vor Festivalbeginn bleiben 50% des vereinbarten Standpreises faellig.
Bei einer Stornierung bis einschliesslich 14 Kalendertage vor Festivalbeginn bleiben 10% des vereinbarten Standpreises faellig.
Bei einer Stornierung 21 Kalendertage oder frueher vor Festivalbeginn faellt keine Vertragsstrafe an.
Massgeblich ist der schriftliche Eingang der Ruecktrittserklaerung beim Veranstalter.
3. Verhalten auf dem Festivalgelaende
Aussteller muessen die zugewiesenen Standflaechen, Aufbauzeiten, Sicherheitsanweisungen und behoerdlichen Auflagen einhalten.
Verkauf, Werbung und Praesentation duerfen nur im Rahmen der gebuchten Standkategorie erfolgen.
Offenes Feuer, Gas, Wasser- und Stromanschluesse duerfen nur nach vorheriger Freigabe und unter Beachtung aller Sicherheitsregeln genutzt werden.
Der Stand ist sauber zu halten. Abfaelle, Verpackungen und Reststoffe sind ordnungsgemaess zu entsorgen.
Der Veranstalter kann bei Verstoessen gegen Sicherheits-, Haus- oder Festivalregeln Massnahmen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ergreifen.
4. Haftung
Aussteller haften fuer Schaeden, die durch sie, ihr Personal oder ihre eingebrachten Gegenstaende verursacht werden. Fuer mitgebrachte Waren, Technik oder Dekorationen wird keine Bewachung oder Versicherung uebernommen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
5. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Veranstaltungsortes beziehungsweise das vertraglich vereinbarte Recht. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
1. Buchung und Teilnahme
Eine Standanfrage oder Standbuchung wird nach schriftlicher Bestaetigung durch den Veranstalter verbindlich. Der Veranstalter kann Anmeldungen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder inhaltlichen Gruenden ablehnen.
2. Stornierung durch Aussteller
Bei einer Stornierung bis einschliesslich 7 Kalendertage vor Festivalbeginn bleiben 50% des vereinbarten Standpreises faellig.
Bei einer Stornierung bis einschliesslich 14 Kalendertage vor Festivalbeginn bleiben 10% des vereinbarten Standpreises faellig.
Bei einer Stornierung 21 Kalendertage oder frueher vor Festivalbeginn faellt keine Vertragsstrafe an.
Massgeblich ist der schriftliche Eingang der Ruecktrittserklaerung beim Veranstalter.
3. Verhalten auf dem Festivalgelaende
Aussteller muessen die zugewiesenen Standflaechen, Aufbauzeiten, Sicherheitsanweisungen und behoerdlichen Auflagen einhalten.
Verkauf, Werbung und Praesentation duerfen nur im Rahmen der gebuchten Standkategorie erfolgen.
Offenes Feuer, Gas, Wasser- und Stromanschluesse duerfen nur nach vorheriger Freigabe und unter Beachtung aller Sicherheitsregeln genutzt werden.
Der Stand ist sauber zu halten. Abfaelle, Verpackungen und Reststoffe sind ordnungsgemaess zu entsorgen.
Der Veranstalter kann bei Verstoessen gegen Sicherheits-, Haus- oder Festivalregeln Massnahmen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ergreifen.
4. Haftung
Aussteller haften fuer Schaeden, die durch sie, ihr Personal oder ihre eingebrachten Gegenstaende verursacht werden. Fuer mitgebrachte Waren, Technik oder Dekorationen wird keine Bewachung oder Versicherung uebernommen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
5. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Veranstaltungsortes beziehungsweise das vertraglich vereinbarte Recht. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.